Wann ist eine genetische Beratung sinnvoll?
Eine genetische Beratung sollte erfolgen, wenn der Verdacht auf eine erbliche Erkrankung, Fehlbildung, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung besteht bzw. eine solche Diagnose gestellt wurde.
Im Hinblick auf das persönliche Erkrankungsrisiko kann weiteren Familienmitgliedern eine spezielle genetische Untersuchung angeboten werden. Auf Basis des Untersuchungsbefundes kann sich eine Handlungsgrundlage für z.B. ärztliche Früherkennungsuntersuchungen ergeben. Ggf. ist das Wissen um eine familiär erbliche Erkrankung Anlass sich im Rahmen einer humangenetischen Beratung über die vorgeburtlichen Diagnostikmöglichkeiten zu informieren.
Unter „Beratungsthemen“ finden Sie Beispiele häufig angefragter Beratungsanliegen.